Bespielbarkeit Tennisplätze:
Wegen den kalten Temperaturen in den kommenden Tagen, ist es noch zu früh um zu entscheiden, ob wir am Samstag die Saison eröffnen können. Wir werden am Donnerstag-Vormittag (26.03.2026) definitiv entscheiden, wann wir öffnen und Sie per Mail und auf der Homepage informieren.
Weltklasse Squash im Zürcher HB
Vom 21. – 26. April findet im Zürcher Hauptbahnhof der Grasshopper Cup Squash 2026 statt. Die Sektion Squash lädt alle GC Mitglieder grosszügigerweise am 23. April 2026 zu einem gemeinsamen GC Abend ein. Die Anzahl ist limitiert. Alle Details dazu im Flyer.
Verhaltenskodex
Per 1. Januar 2025 hat Swiss Olympic in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sport einen Branchenstandard für den Schweizer Sport eingeführt. Der neuer Standard ist das Resultat einer breit abgestützten Initiative zur Stärkung von Good Governance, Prävention und Schutzkonzepten im organisierten Schweizer Sport. Dieser Branchenstandard für den Schweizer Sport fasst die grundlegenden und wesentlichen Erwartungen an die Sportorganisationen zusammen. Er wird ergänzt durch die im Ethik-Statut festgehaltenen individuellen Verhaltenspflichten für die Menschen im Schweizer Sport. Mit der Umsetzung wurden die Sportverbände betraut. Swiss Tennis hat nun diesen Brachenstandard umgesetzt und die Tennisclubs verpflichtet, diese bis am 1. Januar 2026 einzuführen, ansonsten u.a. die J+S Subventionen gestrichen werden.
An der letzten Delegiertenversammlung hat der Grasshopper Club Zürich Anpassungen in seinen Statuen vorgenommen und in Art. 26 Abs 2 neu diese Ethik-Grundsätze und Vorgaben von Swiss Olympic (Ethik-Charta, Ethik-Statut und Doping-Statut) aufgenommen. Im Hinblick auf diese Statutenänderung hat der Vorstand der Sektion Tennis einen sogenannten Verhaltenskodex ausgearbeitet und rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Dieser Kodex hält zusammenfassend die Inhalte dieser Ethik-Grundsätze fest. Er ist auf der Home-Page der Sektion Tennis publiziert.
Der Vorstand ist überzeugt, dass ein Grasshopper sich seit je nach diesen Grundsätzen im sportlichen Umfeld verhält. Es ist aber seine Pflicht, alle Mitglieder auf diese Veränderungen hinzuweisen, zumal Verstösse von der Meldestelle Swiss Sport Integrity (SSI) oder vom Schweizer Sportgericht (SSG) untersucht und beurteilt werden können.

