Platzreglement
- Jedes Mitglied verhält sich sportlich, fair, korrekt und respektvoll gemäss dem Verhaltenskodex auf der Tennisanlage der Sektion Tennis des Grasshopper Club Zürich.
- Bei der Tennisbekleidung hat der Grundton weiss vorzuherrschen; Schuhe müssen dem Sandbelag angepasst sein. Der Hartplatz darf nur mit vom Sand gereinigten und für den Hartplatz geeigneten Schuhen betreten werden.
- Spielberechtigt sind Aktivmitglieder, Juniorinnen und Junioren und vom Vorstand ermächtigte Spielerinnen und Spieler (sog. Spitzenspieler).
- Jedes spielberechtigte Mitglied darf pro Saison dreimal einen Gast zum Tennisspiel einladen. Der Gast ist im Gästebuch einzutragen und vor dem Spiel dem Platzwart zu melden. Ein Gast darf pro Saison maximal dreimal auf der Anlage spielen.
- Plätze können nicht reserviert werden. Bei grossem Andrang ist Rücksichtnahme selbstverständlich. Der Platzwart kann nötigenfalls Weisungen erteilen.
- Juniorinnen und Junioren sind gebeten, die Plätze nach dem Spiel abzuziehen.
- Die Plätze 1 und 2 können (ausser samstags/sonntags) bei Flutlicht bis 22.00 Uhr benützt werden. Juniorinnen und Junioren sind gebeten, die Plätze 1 und 2 freizuhalten.
- Das Clubhaus mit Terrasse und einzelne Plätze stehen Mitgliedern auch für persönliche Anlässe zur Verfügung. Es ist auf den Clubbetrieb Rücksicht zu nehmen. Die Bewirtung der Gäste hat durch den Clubwirt zu erfolgen.
- Hunde dürfen nicht auf die Anlage mitgenommen werden.
- Die Anlage ist mit Ausnahme in der Raucherzone rauchfrei.
Mitglieder, die gegen die Spiel- und Platzordnung verstossen, können nach erfolgloser Ermahnung vom Vorstand mit einem befristeten Spiel- und Platzverbot belegt werden.
23. Oktober 2025, der Vorstand
